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Autofahren
Was muss ich wissen, wenn ich mit Jugendlichen eine Autofahrt unternehme?
Es ist davon abzuraten ein Privatfahrzeug zu verwenden, da rasch gesetzliche Unklarheiten auftreten können. Gehört ein Auto der Institution oder wird durch diese gemietet, kommen Autofahrten grundsätzlich in Frage.
Für alle Ausflüge mit Minderjährigen, mit oder ohne Auto, ist es zwingend erforderlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu haben und den Versicherungsschutz abzuklären. Wir empfehlen, beides vor dem Ausflug schriftlich einzuholen, damit alles belegt werden kann, falls nötig.
Wichtig bleibt immer, den Sinn einer Autofahrt zu hinterfragen, ob sie wirklich nötig ist. Wir empfehlen zusätzlich ein Schutzkonzept für diesen Fall bereit zu haben.
Weiter gilt insbesondere gesetzlich:
Mit mehr als 9 Sitzplätzen wäre eine Spezialbewilligung erforderlich (gilt nur in der Schweiz). Personen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Sitzplätzen mitgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150cm sind, müssen eine Kinderrückhaltevorrichtung haben.
Im Gegensatz zur obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine Insass*innenversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber sie ist empfohlen, wenn die Unfallversicherungsdeckung der Insass*innen unklar ist (z.B. im Ausland wohnhafte Personen). (Quelle: “Alles was Recht ist, S. 42-44″)
Weiterführende Informationen finden sich im Buch «Alles was Recht ist – Rechtshandbuch für Jugendarbeitende»